Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat per Verordnung festgelegt, welche Personengruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben. Physiotherapeuten fallen ebenso wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte in die zweite Gruppe. Das hat das BMG dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zugesagt.
Zur Personengruppe mit hoher Priorität gehören laut § 3 Ziffer 5 der neuen Coronavirus-Impfverordnung Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind, in denen ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hier nennt die Verordnung insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt.
Vorrangig werden in der Gruppe mit höchster Priorität zum Beispiel Altenpfleger, mobile Pflegedienste und medizinisches Personal in Notaufnahmen, Intensivstationen und im Rettungsdienst behandelt.