Coronavirus-Impfverordnung – Physiotherapeuten haben hohe Priorität

von | Dez 22, 2020 | Aktuelles, Forschung, Wissenswertes

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat per Verordnung festgelegt, welche Personengruppen mit höchster, hoher und erhöhter Priorität Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben. Physiotherapeuten fallen ebenso wie zum Beispiel niedergelassene Ärzte in die zweite Gruppe. Das hat das BMG dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) zugesagt.

Zur Personengruppe mit hoher Priorität gehören laut § 3 Ziffer 5 der neuen Coronavirus-Impfverordnung Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind, in denen ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Hier nennt die Verordnung insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt.

Vorrangig werden in der Gruppe mit höchster Priorität zum Beispiel Altenpfleger, mobile Pflegedienste und medizinisches Personal in Notaufnahmen, Intensivstationen und im Rettungsdienst behandelt.

Sie haben ein persönliches Anliegen, eine Frage oder wünschen einen Termin?

 

Telefon: 0 23 02/ 59 27 9

Fax: 0 23 02/ 42 57 97

 

Termine nur nach Vereinbarung

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Medizinisches Centrum am Rheinischen Esel
Pferdebachstr. 16
58455 Witten