Infos für Privatpatienten

Tranzparenz ist uns wichtig-Heilmittel-Therapie wirkt und ist ihren Preis wert!

Wir passen unsere Privatpreise an die gestiegene Vergütung durch die Krankenkassen an.

Liebe Patient/innen,
der neue Bundesweite Rahmenvertrag (Gesetzlichen Krankenkassen) einschließlich neuer Preise wird am 1. August 2021 in Kraft treten. Die Preise haben eine Laufzeit bis zum 31.Juli 2022.
Nachfolgend möchten wir Sie über die wesentlichen Änderungen informieren.
Die GKV (Gesetzlichen Krankenkassen) Bundespreise für jede physiotherapeutische Leistung steigen dauerhaft um 14,09 Prozent. Die ist notwendig, da durch die jetzige Preisgestaltung ein wirtschaftliches Arbeiten nicht gegeben ist. Ein Grund des Fachkräftemangels ist, die nicht angemessene Bezahlung der Therapeut/ innen. Dies hat die Bundespolitik erkannt und eine neue Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die stufenweise nun die Wirtschaftlichkeit in den Heilberufen sichern soll.
Eigentlich hätte zum 1. April 2021 schon die festgesetzte Preissteigerung erfolgen sollen müssen. Durch verhandlungsstrategisches Management der gesetzlichen Krankenkassen kam es diesbezüglich zum Verzug. Das heißt: Im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 30. November 2021 werden die Preise vorübergehend um 26,67 Prozent angehoben und danach wieder auf den Wert einer 14,09-prozentigen Erhöhung abgesenkt. Es wird daher zunächst einen Preis für den Zeitraum vom 1. August bis zum 30. November 2021 und dann einen Preis ab Dezember 2021 bis zum Ende der Vertragslaufzeit geben. Sie als Privatpatient/ innen profitieren von der Übergangsregelung. Diese werden nicht an Sie weiter geben!

Achtung! Was bedeutet das für die Preise unserer Privatpatienten.

Ein Preis für alle Privatpatienten
gleiche Leistung, gleicher Preis für alle Privatpatienten, egal ob PKV oder Beihilfe.

Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die ab dem 01. September 2021 begonnen werden. Die Vergütungssätze gelten für:

  • Hygienepauschale
  • Befunderhebung
  • Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel
  • Physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden (Heilpraktikerleistungen, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)

Ab dem 01. September 2021 gelten die Gebühren gleichermaßen für Privatpatient/innen mit oder ohne Beihilfe. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, soweit nichts anderes bestimmt, nach dem erhobenen Mittelwert des Bundesdurschnittes (West) dem 1,8- fachen des Regelsatzes, teilweise sogar deutlich unter dem Regelsatz, Stand 2021/2022.
Regelsatz ist immer zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Heilmittelverbänden jemals vereinbarter Höchstsatz für eine einzelne Leistung.
Die physiotherapeutische Behandlung von Privatpatienten ist nicht durch eine Gebührenordnung, auch nicht durch die GOÄ geregelt.
Es gilt ausschließlich das BGB im Sinne des Dienstvertrages.

Wichtige Informationen!

Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister einerseits und zwischen Patient und Kostenträger andererseits.
Zwischen Therapeut und Krankenversicherung bzw. Beihilfe besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung!

Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt des Krankenversicherungsvertrages. Auch wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen für die Angemessenheit der Vergütung für physiotherapeutische Leistungen eigene Höchstsätze festgelegt haben, berühren diese jedoch nicht das private Rechtsverhältnis und somit die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung zwischen Therapeut und Patient.
Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet wird. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur Zahlung der Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig ob eine Erstattung beantragt wird oder nicht in vollem Umfang durch die Versicherung geleistet wird.
Dem Patienten wird empfohlen, sich im Zweifel vor Beginn der Behandlung bei seinem Versicherer oder der Beihilfe zu informieren, in welcher Höhe die Kosten einer Behandlung übernommen werden.

Sie haben ein persönliches Anliegen, eine Frage oder wünschen einen Termin?

 

Telefon: 0 23 02/ 59 27 9

Fax: 0 23 02/ 42 57 97

 

Termine nur nach Vereinbarung

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Medizinisches Centrum am Rheinischen Esel
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58455 Witten